Hinweis:
Die Innovationspartnerschaft erfolgt größtenteils analog zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der wichtigste Unterschied ist der explizite Fokus auf die Förderung einzigartiger Lösungen, die kurz vor Marktreife stehen sowie die Tatsache, dass mehrere Anbieter den Zuschlag erhalten können.
Relevanz für Startups & junge KMU | Offenheit des Wettbewerbs | Interaktionen zwischen Behörde und Anbietern | Maximaler Auftragswert |
Mittel | Mittel | Nicht streng formalisiert | Kein Maximum |
Perspektive für Startups & KMU:
Die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist im ersten Schritt manchmal mit geringerem Aufwand verbunden, da für den Teilnahmewettbewerb noch keine Angebote, sondern Teilnahmeanträge eingereicht werden.
Startups und junge KMU haben bei diesem Verfahren außerdem relativ gesehen bessere Erfolgschancen, weil sie nach Abgabe ihres Angebots individuell mit den Beschaffern nachverhandeln können und auch mehrere Anbieter den Zuschlag erhalten können. Ab diesem Schritt hängt der Erfolg also hauptsächlich davon ab, wie gut man sich an die Anforderungen der Beschaffer anpassen können.
Wichtig zu beachten ist allerdings, dass Innovationspartnerschaften bislang kaum von Vergabestellen eingesetzt werden.
Wann wird das Verfahren angewendet?
Innovationspartnerschaften sollen zum Einsatz kommen, wenn der öffentliche Sektor innovative oder einzigartige Produkte als Erstkunde einkauft. Tatsächlich werden sie jedoch ausgesprochen selten eingesetzt.
Behörden können das Beschaffungsinstrument der Innovationspartnerschaft dazu nutzen, um als Erstkunde von innovativen bzw. einzigartigen Produkten und Lösungen zu agieren, die noch nicht auf dem Markt existieren, aber kurz vor der Marktreife stehen.
Allerdings werden Innovationspartnerschaften bislang kaum von Vergabestellen eingesetzt. Seit Schaffung des Verfahrens 2016 gab es deutschlandweit weniger als 100 Ausschreibungen für Innovationspartnerschaften.
Dies hat unter anderem damit zu tun, dass der öffentliche Sektor zum Einkauf von besonders einzigartigen oder innovativen Lösungen auch Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) sowie Wettbewerbliche Dialoge nutzen kann.
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Bei diesem Verfahren bittet die Vergabestelle nur einen ausgewählten Kreis von Anbietern zur Einreichung eines Angebots. Diesen Kreis definiert die Vergabestelle selbst, auf Basis eines „Teilnahmewettbewerbs”.
Beim Teilnahmewettbewerb gibt die Vergabestelle den Bedarf zunächst öffentlich bekannt und lädt Anbieter dazu ein, ihr Interesse und ihre Eignung in einem Teilnahmeantrag zu bekundigen. Dazu wird das EU-Portal „Tenders Electronic Daily” (TED) genutzt. Die geeignetsten von diesen bilden den Kreis von ausgewählten Anbietern. In dieser Phase ist die Interaktion mit Anbietern nicht streng formalisiert.
2. Die ausgewählten Anbieter werden über den Bedarf der Vergabestelle informiert und dazu eingeladen, bis zu einer bestimmten Frist ein Angebot einzureichen.
3. Die Interaktion zwischen Vergabestelle und Anbietern ist nicht streng formalisiert. Anbieter dürfen auch nach Abgabe ihres Angebots individuell mit der Vergabestelle über Konditionen verhandeln.
4. Die eingegangenen Angebote werden von der Vergabestelle auf Basis der im Voraus festgelegten und transparent kommunizierten Eignungs- und Wertungskriterien auf ihre Wirtschaftlichkeit bewertet. Den Zuschlag erhält das Angebot, das in der Bewertung am besten abschneidet. Anders als bei anderen Verfahren kann bei der Innovationspartnerschaft nicht nur einem, sondern auch mehreren Anbietern der Zuschlag erteilt werden. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn verschiedene Anbieter unterschiedliche, aber ähnlich vielversprechende und wirtschaftliche Konzepte zur Lösung des Bedarfs vorgelegt haben.
5. Daraufhin werden alle Bieter via TED über die Entscheidung und die Gründe der Entscheidung informiert.
Falls innerhalb der Verhandlungsphase eine zum Bedarf passende Lösung auf den Markt kommt, wird das Vergabeverfahren in der Regel abgebrochen.
Zeitrahmen: 3 bis 12 Monate von erster Markterkundung bis Zuschlag. Wenn Anbieter rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen, kann sich der Zeitrahmen weiter strecken.