Wer als öffentlicher Auftraggeber Innovationen – also innovative Produkte oder Dienstleistungen – beschaffen will, wird schnell feststellen, dass die auf herkömmliche Art und Weise nur bedingt gelingen kann. Oft wird der Markt bereits recht früh verengt, was in einer geringen Anzahl an Angeboten resultiert.
Es gibt daher verschiedene Methoden und Instrumente, die für die Beschaffung von Innovationen in höherem Maße geeignet und vergaberechtskonform sind. Das liegt vor allem daran, dass sie in irgendeiner Form die Berücksichtigung von innovativen Lösungen innerhalb des Beschaffungsprozesses zulassen.
Methoden
Die folgenden Methoden dienen dem Erkenntnisgewinn und der Vorbereitung des eigentlichen Vergabeverfahrens. Dementsprechend werden sie bereits zu Beginn des Beschaffungsprozesses angewendet.
Gerade in den ersten Schritten des Prozesses („Bedarfsmanagement“ und „Beschaffungsmarktforschung“) liegen die größten Hebel und Einflusspotenziale. Eine frühe Einbindung der Beschaffung im Prozess – am besten direkt bei Bedarfsentstehung – ist daher unerlässlich.
Instrumente
Die folgenden Instrumente sind Vergabeverfahren, die das Vergaberecht zulässt und für die Beschaffung von Innovationen geeignet sind.
Unter anderem der Austausch zwischen Beschaffern und innovativen Lieferanten bzw. Startups hat die Potenziale dieser Verfahren aufgezeigt. Auf der einen Seite haben Anbieter bessere Chancen, überhaupt an der Ausschreibung teilzunehmen. Auf der anderen Seite erhält die Beschaffung eine größere Anzahl an Angeboten und mehr innovative Lösungsvorschläge.
- Zulassen von Nebenangeboten
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Wettbewerblicher Dialog
- Innovationspartnerschaft
FoRMöB/KOINNO (2017): Vorkommerzielle Auftragsvergabe vs. Innovationspartnerschaft: Abgrenzung zweier Instrumente der innovativen öffentlichen Beschaffung, Neubiberg: FoRMöB.