Innovationsakteure und Teilnahmebedingungen

Die Ausschreibungen wenden sich in erster Linie an öffentliche Institutionen und sollen einen Anreiz bieten, Beschaffungsprozesse auf innovative Produkte und Dienstleistungen auszurichten.

Weitere Innovationsakteure sind jedoch in den Prozess involviert:

  • Beschafferinnen und Beschaffer in öffentlichen Einrichtungen: Sie bilden das Kernteam des EU-Projektes als Einkaufskonsortium. Ein sog. „Lead Procurer“ übernimmt die Koordinierung des Projekts, diese Kosten werden anteilig vergütet.
  • Forschungseinrichtungen: Sie formulieren den Bedarf und unterstützen das Einkaufskonsortium bei der Beurteilung der technischen Machbarkeit und Marktanalyse
  • Unternehmen und Forschungseinrichtungen: Sie sind Auftragnehmer des Einkaufskonsortiums
    • zur Durchführung der F&E-Arbeiten im PCP-Projekt
    • als Anbieter innovativer Produkte und Lösungen im PPI-Projekt

Die Käufergruppe kann zusätzliche Beschaffer anderer Art enthalten, z.B. NGOs oder private Beschaffer. Darüber hinaus können andere Einrichtungen hinzugezogen werden, z.B. zur Unterstützung der Einkäufer bei der Vorbereitung des PCP/PPI.

 

Teilnahmebedingungen

Folgende Bedingungen müssen für die Antragstellung beachtet werden:

  • Mindestens 3 unabhängige Beschaffungsstellen aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern, davon mindesten 2 öffentliche Auftraggeber aus 2 verschiedenen Mitgliedsstaaten oder assoziierten Ländern. Mindestanforderung der Käufergruppe: mindestens einer muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat haben
  • Öffentliche Beschaffer sind öffentliche Auftraggeber oder Beschaffungsstellen wie in den EU-Vergaberichtlinien definiert. Siehe EU-Leitfaden.