Es gibt diverse Methoden und Instrumente, die für die Beschaffung von Innovationen in besonderem Maße geeignet und vergaberechtskonform sind. Das liegt vor allem daran, dass sie in irgendeiner Form die Berücksichtigung von innovativen Lösungen innerhalb des Beschaffungsprozesses zulassen.

Eine solche Methoden, die zur Vorbereitung des eigentlichen Vergabeverfahrens sowie zum Erkenntnisgewinn dient, ist die funktionale Leistungsbeschreibung.

Im Vorfeld einer Ausschreibung kann der Auftragsgegenstand mit Hilfe einer einfachen oder funktionalen Leistungsbeschreibung genauer dargestellt werden. Bei der einfachen Leistungsbeschreibung wird ein gewünschtes Produkt beziehungsweise Dienstleistung in einem Leistungskatalog beschrieben. Deshalb lässt sie keinen Spielraum für Innovationen zu. Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung ist das anders: hier wird kein detaillierter Leistungskatalog vorgegeben, sondern definiert das zu erbringende Produkt oder die zu erbringende Leistung nach dem zu erreichenden Ziel. Das gewünschte Produkt bzw. die gewünschte Leistung wird durch eine Darstellung ihres Zwecks, ihrer Funktion sowie der an sie gestellten Anforderungen beschrieben.

Sie wird vor allem dann angewendet, wenn der zugrundeliegende Markt bisher unbekannt ist und/oder keine Kenntnisse über innovative Lösungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Die Entwicklung von möglichen innovativen Lösungen obliegt dann den Bietern. Somit entsteht ein Konzeptwettbewerb zwischen den Bietern, die sowohl ihren technischen und unternehmerischen Sachverstand sowie ihre Kreativität zur Entwicklung von innovativen Lösungen einbringen.

Das folgende Video erklärt diese Methode anhand eines Beispiels

Das Video zur Funktionalen Leistungsbeschreibung finden Sie hier.