In erster Linie sollen abgasarme und verbrauchsparende Straßenfahrzeuge („Light-duty Environmentally Enhanced Vehicle“) in Anlehnung an die EU-Mitteilung zur CO²-Strategie für Pkw (KOM(2007)919 FINAL) beschafft werden. Dies sind Fahrzeuge, die die nächste Abgasgrenzwertstufe vorzeitig erfüllen oder CO²-Emissionen von höchstens 120g CO²/km aufweisen oder mit alternativen Antrieben ausgerüstet sind. Letztere sind mit Erdgas/Biogas (monovalent/bivalent), Superethanol (E85) und reinem Biodiesel/Pflanzenöl betriebene Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieb, Voll-Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb.