KOINNO-Praxisbeispiel: Industrie 4.0 in der Verwaltung: Gutschriftverfahren im ZUGFeRD Format / Elektronische Abrechnungen für die Stadt Reutlingen

E-Rechnung: Sinnvolle Verknüpfung von Einkauf und Abrechnung schaffen

Die e-Rechnung ist seit 27.11.2020 für Bundesbehörden Pflicht. Schritt für Schritt tritt die Verpflichtung für alle nachgeordneten Verwaltungsebenen, auf Landes- und Kommunalebene in Kraft. Für die Stadt Reutlingen war klar: es ging bei Weitem nicht nur darum, ob ein Lieferant e-Rechnungen in bestimmten Formaten erzeugen kann. Vielmehr ging es darum, Einkauf und
Abrechnung sinnvoll miteinander zu verknüpfen.

Projektziel war somit, das monotone, immer wiederkehrende Erfassen von abrechnungsrelevanten Daten in SAP überflüssig zu machen.