Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung

Neben der innovativen Beschaffung bzw. der Innovations- und Wirtschaftsförderung stellt die umweltfreundliche bzw. grüne Beschaffung ein weiteres Ziel der öffentlichen Auftragsvergabe dar. Auch die Erfüllung sozialer Anforderungen ist ein wichtiges Ziel. Beides ist dabei eng mit dem Begriff der Nachhaltigkeit verbunden. Aber wie können Nachhaltigkeitsaspekte im öffentlichen Beschaffungswesen eigentlich umgesetzt werden? Wir möchten in unserem Beitrag zeigen, wie dies auf verschiedenen Ebenen gelingen kann.
 

Was Innovation und Nachhaltigkeit gemeinsam haben

Das allgemeine Verständnis von Nachhaltigkeit ist mittlerweile ziemlich weit verbreitet. Es beschreibt den Einklang zwischen wirtschaftlichem Erfolg und ökologischen sowie sozialen Anforderungen. Unter Nachhaltigkeit in der Beschaffung wird die Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte als Entscheidungskriterien im Beschaffungsprozess verstanden.

Im Zuge der umweltfreundlichen Beschaffung sollen grundsätzlich Produkte beschafft werden, die keine oder weniger negative Effekte auf die Umwelt haben als Konkurrenzprodukte.

Hierfür werden ökologische Kriterien in der Leistungsbeschreibung fixiert, wie bspw.

  • ein verringerter Materialverbrauch,
  • nachhaltige Produktionsmethoden,
  • Verbesserung der Energieeffizienz,
  • Nutzung erneuerbarer Energiequellen,
  • Reduzierung von Emissionen,
  • Reduzierung des (Wasser-) Verbrauchs,
  • Verringerung von Abfällen,
  • Verbesserung der Wiederverwertbarkeit oder
  • den Ausschluss gefährlicher Chemikalien.

 

Grundsätzlich ist auch die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten ein wichtiger Aspekt der umweltfreundlichen Beschaffung, da in diesem Zusammenhang negative externe Effekte (z.B. Umweltverschmutzungen) bepreist werden können.

Neben der Berücksichtigung ökologischer und innovativer Aspekte, lässt das Vergaberecht auch soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu.

  • Soziale Ziele betreffen hierbei Aspekte wie bspw.
  • Mindestsozialstandards mit Auswirkung auf Arbeitsbedingungen,
  • soziale Wohlfahrt,
  • die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • Arbeitssicherheit,
  • Fair Trade,
  • soziale Eingliederung,
  • die Einführung eines Mindestlohns,
  • die Gleichstellung von Männern und Frauen,
  • die Integration von Migrantinnen und Migranten,
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder
  • die Einhaltung der ILO-Vorgaben zur Kinderarbeit etc.

 

Innovation und Nachhaltigkeit gehen in der Beschaffung mittlerweile oft Hand in Hand. Zwar stellt nicht jedes nachhaltige Produkt auch gleichzeitig eine Innovation dar, die Erfahrung zeigt aber, dass ohne die Nutzung innovativer Beschaffungsinstrumente oft keine nachhaltigen Lösungen auf dem Markt beschafft werden können.

Ökologische Verbesserungen sind häufig nur durch die Beschaffung neuer und innovativer Lösungen zu erzielen. Andererseits bringen innovative Produkte und Lösungen häufig auch Verbesserungen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit mit sich. Der Zusammenhang zwischen diesen ökologischen Aspekten und Innovation liegt daher möglicherweise eher auf der Hand.  Innovation ist jedoch nicht auf verbesserte ökologische Aspekte beschränkt, sondern kann auch mit einer Verbesserung der sozialen Nachhaltigkeit einhergehen. Auch in der Innovationsforschung ist anerkannt, dass der Innovationsbegriff nicht allein technologische, sondern neben organisatorischen, logistischen, finanz- und personalwirtschaftlichen eben auch soziale Neuerungen umfasst.

 

Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Beschaffung

Um Nachhaltigkeitsaspekte in der Beschaffung zu verankern, sind mehrere Schritte nötig. Zunächst einmal sollten alle vorhandenen Quellen zum Thema „Nachhaltigkeit“ gesichtet werden, die für die Beschaffung möglicherweise relevante Aspekte enthalten. So enthält beispielsweise die Unternehmensstrategie Zielsetzungen für das Gesamtunternehmen zum Thema Nachhaltigkeit und definiert das allgemeine Nachhaltigkeitsverständnis. Sie kann den Nachhaltigkeitsfokus festlegen (z.B. Auswahl bestimmter Nachhaltigkeitsziele der UN), den das Gesamtunternehmen hat. Weitere Quellen können sein:

  • Nachhaltigkeits- oder Klimaschutzstrategie des Unternehmens,
  • Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens,
  • Vergabegesetze des jeweiligen Bundeslandes,
  • Umweltleitfäden o.ä.

Aus diesen Quellen gilt es, die relevanten Anforderungen für die Beschaffung herauszufiltern und Maßnahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen zu definieren.

Entsprechend der Unternehmensschwerpunkte sowie der vorher identifizierten Anforderungen können Nachhaltigkeitsaspekte außerdem in der Beschaffungsstrategie verankert werden. Sie kann Nachhaltigkeitsaktivitäten und -ziele für die Beschaffung enthalten sowie kurz-, mittel- und langfristige Ziele (quantitative und qualitative). An dieser Stelle können auch bereits Nachhaltigkeitskennzahlen definiert werden, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll.

Die in der Beschaffungsstrategie festgelegten Inhalte gelten für die komplette Einkaufsabteilung, d.h. sie sind warengruppenübergreifend. Die konkrete operative Umsetzung erfolgt dann vor allem im Warengruppenmanagement, im Lieferantenmanagement oder im Stakeholdermanagement.

Im Rahmen des Warengruppenmanagements können für jede Warengruppe Nachhaltigkeitsziele und –kriterien definiert werden. Im Rahmen einer umfassenden Beschaffungsmarktanalyse kann durch den Warengruppenverantwortlichen z.B. geprüft werden, welche potenziellen Lieferanten nachhaltige Produkte anbieten oder welche Nachhaltigkeitstrends für den Markt zu erwarten sind. Es bietet sich an, Nachhaltigkeitsziele in die Warengruppenstrategie mitaufzunehmen. Ebenso kann es sinnvoll sein, warengruppenspezifische Nachhaltigkeitskennzahlen zu definieren. Nachhaltigkeitsziele können auch im Rahmen des Lieferantenmanagements umgesetzt werden – und zwar sowohl bei der Auswahl neuer Lieferanten als auch bei bestehenden Lieferanten. Außerdem geht es hier darum, Nachhaltigkeitsziele über die komplette Lieferkette umzusetzen.  

Die Implementierung von Nachhaltigkeitszielen kann somit auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Auch bei jeder einzelnen Vergabe sollte die Nutzung innovationsfördernder Sozial- und/oder Umweltkriterien geprüft werden.

 

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