Die Vergabestatistik wird nach aktuellem Stand zum 1. Oktober 2020 den Betrieb beim Statistischen Bundesamt (Destatis) aufnehmen. Im April 2020 ist die Novelle der VergStatVO in Kraft getreten, mit der die rechtlichen Grundlagen für die Statistik und das Spektrum der zu erhebenden Daten vor Beginn der Meldepflicht noch einmal angepasst wurden.

 

Auftraggeber können nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ihren statistischen Pflichten ab 1. Oktober folgendermaßen nachkommen:

  • Meldepflichtig sind vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen, die ab dem 1. Oktober 2020 bezuschlagt wurden. Welche Daten konkret an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden sind, regeln die Anlagen zur VergStatVO.
  • Um Vergabedaten melden zu können, müssen die Auftraggeber eine Berichtsstelle bestimmen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die statistische Daten zu vergebenen öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen melden, die sie als Vergabe-/Beschaffungsstelle selbst oder die sie im Auftrag anderer Auftraggeber vergeben haben.
  • Bei einer Berichtsstelle kann es sich damit um eine eigene Arbeitseinheit des Auftraggebers handeln oder eine externe Stelle. Ein Auftraggeber kann sich – sofern dies nach eigener Einschätzung zweckmäßig erscheint – auch mehrerer Berichtsstellen bedienen.
  • Die Berichtsstelle muss sich vorab bei Destatis registrieren. Die Registrierung als Berichtsstelle wird ab dem 01. Juli 2020 online bei Destatis möglich sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) empfiehlt, dass sich die Berichtsstellen bereits vor der Inbetriebnahme der Vergabestatistik registrieren, damit die Zugangsdaten zu den Destatis-Meldesystemen rechtzeitig zum Inkrafttreten der Meldepflicht vorliegen.
  • Die Vergabedaten können durch registrierte Berichtsstellen auf zweierlei Weise an die Vergabestatistik gemeldet werden:
    1. automatisiert per Datenschnittstelle aus einem IT-System bzw. Fachverfahren (sog. CORE-Dateneingang) oder
    2. manuell über ein Online-Formular (IDEV). Unabhängig davon, wie die Daten gemeldet werden, müssen sich die Berichtsstellen − wie oben beschrieben − zuvor registrieren.
  • Anbietern von Fachverfahren (z.B. Vergabemanagementsysteme) wurde für die rechtzeitige IT-technische Verknüpfung der Fachverfahren mit der Vergabestatistik bereits im Juni 2019 eine erste Version der technischen Spezifikation (Schnittstellenbeschreibung) zur Verfügung gestellt. Die finale Spezifikation wurde Ende April 2020 durch Destatis veröffentlicht. Für Abstimmungsbedarfe und technische Tests stehen den Anbietern bei Destatis Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Seite.
     

Das BMWi empfiehlt, dass die Auftraggeber möglichst frühzeitig prüfen, welche und wie viele (internen oder externen) Arbeitseinheiten als Berichtsstellen dienen sollen. Bei der Nutzung
von Fachverfahren sollten sie zeitnah Kontakt zu ihren Anbietern aufnehmen um zu klären, ob und wie eine Schnittstelle zur Vergabestatistik geschaffen wird.

Zusammenfassend eine Übersicht der nach derzeitigem Stand für den Start der Vergabestatistik maßgeblichen Termine:

Juni 2020: Offizielle Bekanntmachung des Beginns der Meldepflicht zum 1. Oktober im Bundesanzeiger
1. Juli 2020: Start der freiwilligen Registrierung für Berichtsstellen
1. Oktober 2020: Beginn der Meldepflicht für Berichtsstellen
Ende 2021: Erstmalige Veröffentlichung aggregierter Vergabedaten


Ergänzend zu diesem Schreiben finden Sie auf www.vergabestatistik.org weitere Informationen.

In einem FAQ-Bereich werden verschiedenste Aspekte zur Vergabestatistik detailliert erläutert.