
In der KOINNO-Beratung ist dies eine der am häufigsten gestellten Fragen und viele innovationswillige öffentliche Auftraggeber beschäftigen sich damit: Was sind die Unterschiede im Ablauf von Vorkommerzieller Auftragsvergabe oder PCP – Pre-Commercial Procurement – und Innovationspartnerschaft, was sind die Vorteile und was muss bedacht werden?
Gemeinsamkeit: Innovationsförderung
Die Innovationspartnerschaft ist als förmliches Vergabeverfahren in § 119 GWB geregelt. Entsprechende Bestimmungen sind im § 19 VgV zu finden. Da ein solches Verfahren oft auf EU-weiter Ebene stattfindet, sind die in Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU enthaltenen Vorschriften relevant.
Die Vorkommerzielle Auftragsvergabe ist dagegen kein Vergabeverfahren. Sie wurde von der EU im Jahr 2007 eingeführt und findet in der Präambel 47 der europäischen Vergaberechtsrichtlinie 2014/24/EU Erwähnung.
Mit PCP und Innovationspartnerschaft sollen Innovationen beschafft werden. So sollen Lösungen beschafft werden können, die noch nicht am Markt verfügbar sind und noch Forschungs- und Entwicklungsleistungen benötigen. Öffentliche Auftraggeber, die einen innovativen Bedarf haben, stehen vor der Frage: Welches Verfahren ist geeignet: Vorkommerzielle Auftragsvergabe, Innovationspartnerschaft oder andere Verfahren?
Die folgende Infografik hilft bei der Entscheidung:
Unterschiede zwischen Innovationspartnerschaft und PCP
Der größte Unterschied zwischen Innovationspartnerschaft und PCP ist, dass die Vorkommerzielle Auftragsvergabe die Beschaffung selbst nicht einschließt. Im PCP-Verfahren wird von einem oder mehreren Anbietern ein Prototyp entwickelt, der Auftraggeber kann seinen Bedarf bei der Lösungserprobung noch besser erforschen und im Anschluss für ein mögliches Beschaffungsvorhaben auch besser beschreiben. Die Ausschreibung und Beschaffung erfolgt also erst nach dem PCP und ist dann natürlich offen für weitere Anbieter.
Die Festlegung und Vergütung der einzelnen Aufgabenpakete, Meilensteine und Termine ist Verhandlungssache. Durch die teilweise Finanzierung der innovativen Entwicklung wird das Risiko geteilt. In der Regel bleiben im PCP-Verfahren die Eigentums- und Schutzrechte beim Unternehmen und gehen nicht auf den Auftraggeber über.
Dagegen ist bei der Innovationspartnerschaft die Beschaffung Teil des Verfahrens. Ziel und Teil des Vertrags ist eine langfristige Kooperation von der Erkundung, Entwicklung und Erprobung der Lösung bis hin zur eigentlichen Beschaffung des Produktes bzw. der Dienstleistung. Die Innovationspartnerschaft kann nur realisiert werden, wenn es um eine hochspezialisierte, einzigartige Lösung geht, für die der öffentliche Auftraggeber voraussichtlich der einzige Abnehmer ist und die ohne öffentliches Zutun vermutlich nicht entwickelt würde. Daher gehen in der Regel die Eigentums- und Schutzrechte der Lösung vertraglich auf den Auftraggeber über, dies ist allerdings Verhandlungssache. Zudem muss klar sein, dass aufgrund der Einzigartigkeit der Entwicklung nur ein Anbieter in Frage kommt
Vergleich Vorkommerzielle Auftragsvergabe und Innovationspartnerschaft
| Vorkommerzielle Auftragsvergabe (PCP) | Innovationspartnerschaft (IP) |
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| - Beschaffung ist nicht Teil der Vorkommerziellen Auftragsvergabe und kann im Anschluss erfolgen (eigene Ausschreibung nötig) | - Beschaffung/Leistungserbringung ist Teil des Verfahrens |
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| - Geistige Eigentumsrechte beim Anbieter | - Geistige Eigentumsrechte bei beschaffender Stelle |
| - Vertragsvolumen steigt mit den Entwicklungsphasen an: Chance für KMU | - Hohes Vertragsvolumen aufgrund kombinierter Entwicklung und Beschaffung: Möglicherweise für KMU schwierig zu stemmen |
Weitere Informationen zur Vorkommerziellen Auftragsvergabe und Innovationspartnerschaft finden Sie in der Publikation der Universität der Bundeswehr* und im BME-Whitepaper. Praxisbeispiele zur Vorkommerziellen Auftragsvergabe und zur Innovationspartnerschaft finden Sie auf unserer KOINNO-Website.
Sie planen eine Innovationspartnerschaft oder haben schon eine durchgeführt? KOINNO freut sich über Ihre Erfahrungen!
*Quelle: Markus Schaupp/Prof. Dr. Michael Eßig (2017): Vorkommerzielle Auftragsvergabe vs. Innovationspartnerschaft: Abgrenzung zweier Instrumente der innovativen öffentlichen Beschaffung.
