Die erneute Überarbeitung und Aktualisierung des Rechtsgutachtens zeigt weitere Entwicklungen in Bezug auf eine umweltfreundliche Beschaffung auf. Von Bedeutung ist dafür insbesondere das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Mai 2012, in dem unter anderem eine Klarstellung zur Verwendung von Umweltkennzeichen erfolgte. Eingegangen wird auf die VOL/A, VOB/A und auf die neue Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU). Die Aktualisierung des Rechtsgutachtens illustriert anhand konkreter Beispiele, wie in der Praxis eine rechtssichere, umweltfreundliche Beschaffung erfolgen kann. Auf die Neuerungen, die sich für die umweltfreundliche Beschaffung aus der Novellierung der EU-Vergabekoordinierungs-richtlinien, die bis zum Frühjahr 2016 in deutsches Recht umzusetzen sind, ergeben, wird in einem gesonderten Überblick eingegangen.