Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, die durch Kommunalfahrzeuge und Omnibusse verursachten Schadstoff- und Geräuschbelastungen, insbesondere in innerstädtischen Bereichen, Ballungsräumen und schutzbedürftigen Gebieten zu verringern. Er kann unabhängig vom verwendeten Kraftstoff angewendet werden. Als Grundvoraussetzung muss gelten, dass der verwendete Kraftstoff im Rahmen der europäischen Typzulassung erlaubt ist.